top of page

AGB

I. Vertragsabschluss:

 

1. Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware und bei einem finanzierten Kauf an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.

 

2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.

 

3. Abweichend von Ziff. 2. kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustand, wenn der Vertrag beiderseits unterschrieben wird oder der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt oder· der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis nimmt.

 

 

II. Preise und Zahlungen:

 

1. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.

 

2. Die Bezahlung hat bei Abholung bzw. Lieferung zu erfolgen.

 

3. Bei Waren, die beim Hersteller in Auftrag gegeben werden ist bei Bestellung eine Anzahlung in der Höhe von 30% (50% Anzahlung bei Direktversand an den Kunden) des vereinbarten Kaufpreises zu zahlen.

 

 

III. Änderungsvorbehalt:

 

1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.

 

2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.

 

3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten Ware gestellt werden.

 

4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.

 

5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien ( z.B. Möbelstoffen ) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.

 

6. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.

 

 

IV. Fernabsatzverträge:

 

1. Bei Kaufverträge, die unter Verwendung von Fernkommunikation (z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der Käufer binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen.

 

2. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Käufer.

 

3. Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.

 

4. Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an den Verkäufer, (Firma Wolfes & Wolfes, Budapester Str.10, 53111 Bonn) zurück zu senden. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 €, hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der Käufer eine Verschlech- terung der Ware, deren Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen.

 

 

V. Lieferfrist:

 

1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

 

2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.

 

3. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz statt Leistung bleiben unberührt.

 

 

VI. Eigentumsvorbehalt:

 

1.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.

 

1.2 Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

 

2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

 

3. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1.(2)und 2. festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

 

 

VII. Gefahrübergang:

 

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.

 

 

VIII. Abnahmeverzug:

 

1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer Ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Statt dessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff. 3. verlangen.

 

2. Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.

 

3.1. Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff.1 kann der Verkäufer 15% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden über- haupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist.

 

3.2. Im Falle besonders hoher Schäden, wie z.B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs.(1) einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.

 

 

IX. Rücktritt:

 

Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

 

 

X. Warenrücknahme:

 

Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat, der Verkäufer Anspruch auf Vergütung für die Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung der gelieferten Ware.

 

 

XI. Gewährleistung:

 

1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.

 

2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ver weigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.

 

3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.

 

4.Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

 

5. 1. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe.

 

5.2. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen seit Übergabe rügt.

 

6. Im übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheit unberührt.

 

 

XII: Gerichtsstand und Erfüllungsort:

 

1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Bonn

 

2. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

3. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptwohnsitz der Verkäufers.

 

 

 

 

bottom of page