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I. Vertragsabschluss:
1. Der Käufer ist bei nicht bei vorrätiger Ware und bei einem
finanzierten Kauf an die Bestellung (Vertragsangebot) drei
Wochen gebunden.
2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der
Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt
hat.
3. Abweichend von Ziff. 2. kommt der Vertrag schon vor Ablauf
der Dreiwochenfrist zustand, wenn der Vertrag beiderseits
unterschrieben wird oder der Verkäufer schriftlich die Annahme
der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt oder· der
Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis nimmt.
II. Preise und Zahlungen:
1. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
2. Die Bezahlung hat bei Abholung bzw. Lieferung zu erfolgen.
3. Bei Waren, die beim Hersteller in Auftrag gegeben werden ist
bei Bestellung eine Anzahlung in der Höhe von 30% ( 50%
Anzahlung bei Direktversand an den Kunden) des vereinbarten
Kaufpreises zu zahlen.
III. Änderungsvorbehalt:
1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder
Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der
Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine
anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in
einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder
handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten Ware
gestellt werden.
4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und
Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten .
5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare
Abweichungen bei Leder und Textilien ( z.B. Möbelstoffen )
vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der
Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im
Farbton.
6. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen
von Maßdaten bleiben vorbehalten.
IV. Fernabsatzverträge:
1. Bei Kaufverträge, die unter Verwendung von Fernkommunikation
(z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der
Käufer binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen den Kaufvertrag widerrufen.
2. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung
beim Käufer.
3. Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muss schriftlich, auf
einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der
Ware erfolgen.
4. Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die
gelieferte Ware an den Verkäufer, (Firma Wolfes & Wolfes,
Budapester Str.10, 53111 Bonn) zurück zu senden. Bei einer
Bestellung bis zu einem Betrag von 40 €, hat der Käufer die
regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass
die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der
Käufer eine Verschlech- terung der Ware, deren Untergang oder
eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so
hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den Wert zu
ersetzen.
V. Lieferfrist:
1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht
einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist
beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen
Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig
bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf zu gewähren. Liefert der
Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht,
kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im
Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten,
insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen
sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und
unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit
entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn
er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die
Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb
einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des
Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt.
Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren
Ablauf die zu setzende Nachfrist.
3. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz statt
Leistung bleiben unberührt.
VI. Eigentumsvorbehalt:
1.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller
Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des
Verkäufers.
1.2 Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers
auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren
nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt
sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt
ausdrücklich hinzuweisen.
2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere
Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich
mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des
Pfändungsprotokolls.
3. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1.(2)und 2.
festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das
Recht vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu
verlangen.
VII. Gefahrübergang:
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis
zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
VIII. Abnahmeverzug:
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer Ihm schriftlich zu
setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach
fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt
oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert,
bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung
bestehen. Statt dessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder
Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff. 3.
verlangen.
2. Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert,
hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.
3.1. Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des
Käufers gem. Ziff.1 kann der Verkäufer 15% des Kaufpreises ohne
Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein
Schaden über- haupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale
entstanden ist.
3.2. Im Falle besonders hoher Schäden, wie z.B. bei
Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle
der Schadensersatzpauschale in Abs.(1) einen nachgewiesenen
höheren Schaden geltend zu machen.
IX. Rücktritt:
Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die
Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle
höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach
Vertragsabschluß eingetreten sind, zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer
die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner
nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware
bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer
den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
X. Warenrücknahme:
Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat,
der Verkäufer Anspruch auf Vergütung für die Aufwendungen,
Gebrauchsüberlassung und Wertminderung der gelieferten Ware.
XI. Gewährleistung:
1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das
Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen
Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer
mangelfreien Ware hat.
2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ver
weigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist
und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile
für den Käufer bleibt.
3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die
Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht
wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.
4.Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden,
die der Käufer zu vertreten hat, z.B. Schäden, die beim Käufer
durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der
Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht,
sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße
Behandlung entstanden sind.
5. 1. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der
jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist
beginnt mit der Übergabe.
5.2. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel
erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen seit
Übergabe rügt.
6. Im übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheit
unberührt.
XII: Gerichtsstand und Erfüllungsort:
1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Bonn
2. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die
gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw des
Bürgerlichen Gesetzbuches.
3. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand der
Hauptwohnsitz der Verkäufers.
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